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Reisebedingungen
Lieber Gast,
bitte nehmen Sie sich ein wenig Zeit und lesen die nachfolgenden Reisebedingungen in Ihrem eigenen Interesse genau durch. Die Tourist Information des Kiel-Marketing e.V. bietet Ihnen attraktive Pauschalen an. Vertragspartner im Falle Ihrer Buchung wird Kiel-Marketing e.V., Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel (nachstehend KM genannt). Mit KM kommt ein Pauschalreisevertrag gemäß §§ 651a f. BGB zustande. Die nachfolgenden Reisebedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des Reisevertrages und ergänzen die gesetzlichen Vorschriften. Diese Reisebedingungen gelten nicht für die Vermittlung fremder Leistungen (wie z. B. Eintrittskarten), die KM im Namen und auf Rechnung Dritter vermittelt. Hierfür gelten, soweit wirksam vereinbart, die jeweiligen Reisebedingungen der Leistungsanbieter. Sie gelten insbesondere nicht für die angebotenen und vermittelten Unterkünfte. Hierfür gelten die allgemeinen GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN FÜR BEHERBERGUNGSLEISTUNGEN, die Sie mit dem Angebot zur Kenntnis erhalten. Mit der Reservierung eines Zimmers schließen Sie einen Vertrag mit Ihrem zukünftigen Gastgeber ab. Beachten Sie bitte, dass die meisten Vermieter Vorauszahlungen per Überweisung oder Zahlung bei Anreise verlangen. Bitte stellen Sie sich darauf ein.
1.0 Anmeldung / Zahlung
1.1. Die Reiseanmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden und erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch seine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch KM zustande. Für die Annahme bedarf es keiner besonderen Form. KM informiert den Anmelder bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß durch Übersendung der Buchungs-bestätigung /Rechnung.
1.3. Weichen die Angaben der Buchungsbestätigung /Rechnung von der Anmeldung ab, so wird dem Anmelder ein neues Angebot von KM vorgelegt, an das diese 7 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses Angebotes zustande, wenn der Kunde das Angebot durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt annimmt. Das Gleiche gilt, wenn KM auf eine telefonische oder schriftliche Anfrage hin ein schriftliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages unterbreitet.
1.4. Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Der Sicherungsschein wird dem Kunden mit der Buchungsbestätigung/Rechnung übersandt oder ausgehändigt.
1.5. Mit Vertragsabschluß (Zugang der Buchungsbestätigung /Rechnung) und nach Übergabe des Sicherungsscheines kann eine Anzahlung gefordert werden. Bei Programmen, die eine Eintrittskarte beinhalten, ist in jedem Fall eine Anzahlung zu leisten. Die Anzahlung ist auf der Buchungsbestätigung /Rechnung ausgewiesen und sofort fällig.
1.6. Die Restzahlung wird, soweit der Sicherungsschein übergeben ist, fällig, wie auf der Buchungsbestätigung /Rechnung ausgewiesen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziff. 4.1 abgesagt werden kann.
1.7. Liegen dem Anmelder die Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt vor, ist dieser verpflichtet, KM – Zahlung vorausgesetzt – darauf hinzuweisen. Die Reisedokumente werden durch KM sofort zugesandt. Wird KM nicht benachrichtigt und kann die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht angetreten werden, kann KM Rücktrittskosten gemäß den nachfolgenden Bestimmungen verlangen, es sei denn, dem Kunden trifft kein Verschulden an der unterbliebenen Benachrichtigung.
1.8. Ist der Anzahlungsbetrag oder der Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt und KM zur mängelfreien Erbringung der Reiseleistungen in der Lage, ist KM berechtigt, nach vorausgegangener Mahnung den Reisevertrag aufzulösen. Weiter ist KM berechtigt, Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren zu fordern.
2.0 Leistungen / Preise / Änderungen
2.1. Die in diesem Prospekt enthaltenen Angaben sind für KM bindend. KM behält sich vor, Änderungen vor Vertragsabschluß vorzunehmen, wenn vor einer Buchung darauf hingewiesen wurde. Die im Katalog angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle obligatorischen Nebenkosten ein, soweit nicht abweichende Angaben in der Leistungsbeschreibung vorliegen. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei einer ausdrücklichen Bestätigung von KM verbindlich.
2.2. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach der Vertragsverabschiedung notwendig werden und von KM nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
2.3. Gegebenenfalls setzt KM den Anmelder unverzüglich in Kenntnis. Unter Umständen wird ihm eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten.
2.4. KM behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise aus sachlichen berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (z.B. Erhöhung von Steuern und Gebühren) in dem Umfang zu ändern, den die sachlichen Gründe rechtfertigen, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung und dem vereinbarten Reise-termin mehr als vier Monate liegen.
2.5. KM setzt den Anmelder von derartigen Preis Veränder-ungen unverzüglich, spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt in Kenntnis und begründet die Auswirkungen der Kostenerhöhung auf den Reisepreis. Nach diesem Zeitpunkt sind Kostenerhöhungen unzulässig.
2.6. Bei einer unzumutbaren Preiserhöhung ist der Anmelder berechtigt, ohne Zahlung von Gebühren innerhalb von 7 Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder ohne Mehrkosten unverzüglich eine gleichwertige Reise aus dem Programm von KM zu belegen.
2.7. Falls ein Reisender einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch nimmt, wird sich KM bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, ohne dass hierdurch eigene Ansprüche gegen KM begründet werden. Das ist nicht erforderlich, wenn die Leistungen unerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzlich oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. KM ist berechtigt, 20% des zu erstattenden Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten.
3.0 Rücktritt durch den Kunden
3.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten; dies sollte im eigenen Interesse immer schriftlich erfolgen. KM kann dann als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für erfolgte Aufwendungen eine Entschädigung verlangen. Je nach Datum des Zugangs einer Rücktrittserklärung werden die nachfolgend genannten – unter Berücksichtigung gewöhnlicher Ersparnis und gewöhnlich
möglicher Einnahmen ermittelten – Entgelte fällig. KM kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 15% des Reisepreises
Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
Bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
Bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
danach 90% des Reisepreises
3.2. Durch KM bereits bestellte und gekaufte Eintrittskarten z. B. für Theater, Musicals o.ä. können nicht zurückgenommen werden und müssen in jedem Fall voll in Rechnung gestellt werden. Wir empfehlen, eine Reise-Rücktrittskosten/-Abbruch-Versicherung abzuschließen. Dies muss spätestens bis 14 Tage nach Ihrer Buchung erfolgen.
3.3. Die Rücktrittsgebühren werden auch erhoben, wenn die Teilnehmer aus anderen Gründen, die KM nicht zu vertreten hat, die Reise nicht antreten. Dies gilt nicht für Fälle höherer Gewalt gemäß §651 j BGB (z.B. Krieg, Naturkatastrophen).
4.0 Rücktritt durch den Reiseveranstalter
4.1. Bei Nichterreichen der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Konditionen kann KM bis drei Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. KM ist insoweit verpflichtet, den Kunden zu informieren, sofern bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die mitgeteilten Konditionen nicht erreicht werden können. Die Rücktrittserklärung wird dem Kunden unverzüglich zugeleitet, sobald feststeht, dass die Reise nicht durchgeführt werden kann. Ferner ist KM verpflichtet, dem Kunden die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise aus dem Angebot ohne Mehrkosten anzubieten, soweit eine entsprechende Buchung möglich ist.
4.2. KM kann den Reisevertrag kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise trotz der entsprechenden
Abmahnung vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Gleiches gilt, wenn sich der Anmelder in starkem Maße vertragswidrig verhält. KM behält in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis. Ersparte Aufwendungen oder sonstige Vorteile muss KM sich anrechnen lassen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
4.3. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Anmelder als auch KM den Reisevertrag kündigen. KM zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann jedoch für die erbrachten oder noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
4.4. Eine bereits geleistete Zahlung geht an den Kunden umgehend zurück, sofern eine Teilnahme an einer alternativ angebotenen Reise nicht erfolgt.
5.0 Umbuchungen und Ersatz
5.1. Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Person des Reisenden oder sonstiger Leistungen (Umbuchungen) vorgenommen, so kann KM bis zum 22. Tag vor Reisebeginn eine Gebühr von pauschal 25,- verlangen. Bei bestellten Eintrittskarten beträgt die Umbuchungsgebühr zusätzlich den vollen Kartenpreis. Nach diesem Zeitpunkt sind Änderungen nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 3 und gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.2. Gibt der Anmelder die Reise an einen Dritten weiter, so haftet der Anmelder für den Dritten für den Reisepreis und eventuelle Kosten als Gesamtschuldner.
5.3. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurückgetretenen Teilnehmers tritt, ist KM berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer ander-weitig unterzubringen.
6.0 Haftung
6.1. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Kunden hierfür ein entsprechender Beförderungsnachweis ausgestellt, so erbringt KM insoweit Fremdleistungen, worauf in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung/Rechnung ausdrücklich hingewiesen wird. KM haftet als Vermittler daher nicht für die Nichterbringung oder Schlechterbringung der Beförderungsleistung selbst, eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen, worauf der Kunde hiermit ausdrücklich hingewiesen wird und die dem Kunden auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
6.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende
Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich KM gegenüber dem Reisenden auf dieses Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
6.3. KM haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammen-hang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Theaterbesuche, Sportveranstaltungen, Schiffsfahrten, usw.) und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.
6.4. Die vertragliche Haftung des KM für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit Ihr Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit KM für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
6.5. Für alle Schadensersatzansprüche Ihrerseits gegen KM aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet KM jeweils je Kunde und Reise bei Personenschäden bis 76.693,- und bei Sachschäden bis 4.090.-. Liegt der Reisepreis über 1.363,- ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
7.0 Zusatzbedingungen beim Charter von Motor- und Segelschiffen
7.1. KM kann von dem vereinbarten Vertrag zurücktreten, wenn die vereinbarte Fahrt infolge höherer Gewalt, Havarie oder Schaden am Schiff oder den Maschinen, auf die der Vercharterer des Schiffes keinen Einfluss hat, nicht ausgeführt werden kann oder die Mannschaft (Patentinhaber) fällt wegen Krankheit aus.
7.2. Ein Rücktritt ist weiterhin erlaubt, wenn aus witterungs- bedingten Gründen ein Auslaufen nicht möglich ist (Entscheidung der Crew). Eventuell ist eine Trauung am Anleger möglich.
7.3. Für sonstige unmittelbare oder mittelbare Schäden haftet
KM nur, sofern ihr oder ihrem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Bei Rücktritt vor Beginn der Fahrt aus einem der vorgenannten Gründe erhält der Charterer seine geleisteten Zahlungen zurück. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
7.4. Aus Sicherheitsgründen dürfen an Bord keine Pfennigabsätze
getragen werden und das Streuen von Reis ist untersagt.
8.0 Mitwirkungspflicht
8.1. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an der Schadensminderung mitzuwirken, insbesondere voraussehbare Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
9.0 Ausschluss von Ansprüchen
9.1. Sämtliche Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber KM geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur dann noch geltend gemacht werden, wenn ohne Verschulden die Einhaltung der Frist verhindert wurde. Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Wurden solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem KM die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach drei Jahren.
10.0 Reiserücktrittskostenversicherung
10.1. Der Veranstalter empfiehlt gemäß § 3 der Informa-tionsverordnung den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-versicherung mit Mehrkostenversicherung (gilt auch für Reiseabbruch).
11. 0 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
11.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für diese Reisebedingungen.
12.0 Gerichtsstand
12.1. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Sitz des Kiel-Marketing e.V. ist Kiel.
12.2. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen,die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
Kiel-Marketing e.V.
Geschäftsbereich Tourismus
Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel,
Tel: 0431 / 679 100 | Fax: 0431-6 79 10 99
Stand November 2009
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